Für Anwaltskollegen übernehmen wir gerne Verhandlungstermine als
Terminsvertreter bzw. Unterbevollmächtigte.
Eine kurzfristige Terminswahrnehmung ist möglich, da etwa das Amtsgericht Wildeshausen vom Kanzleisitz innerhalb weniger Minuten fußläufig zu erreichen ist.
Die Abrechnung kann auf Grundlage der einschlägigen Vorschriften im RVG oder im Rahmen einer individuellen Gebührenteilungsvereinbarung erfolgen.